{"id":352,"date":"2023-07-25T14:42:05","date_gmt":"2023-07-25T12:42:05","guid":{"rendered":"https:\/\/galerie.anitafleerackers.be\/copyright\/"},"modified":"2024-01-31T17:46:50","modified_gmt":"2024-01-31T16:46:50","slug":"copyright","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/galerie.anitafleerackers.be\/de\/copyright\/","title":{"rendered":"Copyright"},"content":{"rendered":"\n<div style=\"height:40px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-auteursrecht\">Copyright<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Allgemeine<br\/>  1.1. Definitionen:<br\/>  1.1.1. Autorin: Anita Fleerackers, in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen als &#8222;Autorin&#8220; weiter erw\u00e4hnt.<br\/>  1.2. Nur der Autor eines Literatur- oder Kunstwerks hat das Recht, es in irgendeiner Weise oder in irgendeiner Form, direkt oder indirekt, vor\u00fcbergehend oder nachhaltig, ganz oder teilweise zu reproduzieren oder zu reproduzieren lassen.<br\/>  1.3. Dieses Recht umfasst unter anderem das ausschlie\u00dfliche Recht, das Werk zu bearbeiten oder zu \u00fcbersetzen.<br\/>  1.4. Dieses Recht beinhaltet auch das ausschlie\u00dfliche Recht, die Genehmigung zur Vermietung oder Ausleihe des Werkes zu erteilen.<br\/>  1.5. Nach dem Tod des Autorin verbleibt das Urheberrecht 70 Jahre lang zugunsten der von ihm benannten Person oder, falls nicht, zugunsten seiner Erben<\/li>\n\n\n\n<li>Besondere Bestimmungen \u00fcber die Werke der Graphik oder der bildenden Kunst<br\/>  2.1. Das Kunstwerk wird ohne besondere Einschr\u00e4nkung der immanenten Rechte des Erwerbers oder mit der \u00dcbertragung anderer Urheberrechte als dem Ausstellungsrecht gem\u00e4\u00df Artikel 9 des Urheberrechtsgesetzes verkauft. Alle anderen moralischen und Verm\u00f6gensrechte an der Urheberschaft, wie das Recht auf Darstellung, bleiben Eigentum des vorgenannten K\u00fcnstlers. Dies sollte in den Verkaufsbedingungen eines weiteren Verkaufs des Kunstwerks angegeben werden.<br\/>  2.2. Zur Aus\u00fcbung seiner Verm\u00f6gensrechte muss der Autor einen angemessenen Zugang zu seinem Werk behalten. (Art.3 \u00a7 1 Des Urheberrechtsgesetzes)<br\/>  2.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei der \u00dcbertragung eines Werkes grafischer oder visueller Kunst auf den K\u00e4ufer das Recht \u00fcbertragen, das Werk als solches auszustellen, unter Umst\u00e4nden, die der Ehre oder dem Ruhm des Urhebers nicht ablenken; die \u00fcbrigen Urheberrechte werden jedoch nicht \u00fcbertragen. (Art. 9 des Urheberrechtsgesetzes)<br\/>  2.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, f\u00fchrt die \u00dcbertragung eines Werkes grafischer oder visueller Kunst zum Verbot, andere identische Kopien davon anzufertigen. (Art. 9 des Urheberrechtsgesetzes)<br\/>  2.5. Der Urheber oder Inhaber eines Portr\u00e4ts oder eine andere Person, die ein Portr\u00e4t besitzt oder besitzt, hat nicht das Recht, es ohne Zustimmung der portr\u00e4tierten Person oder f\u00fcr zwanzig Jahre nach seinem Tod ohne Zustimmung seiner Beauftragten zu reproduzieren oder die \u00d6ffentlichkeit zu informieren.<br\/>  2.6. Der Weiterverkauf eines Originalkunstwerks, an dem Akteure aus dem gewerblichen Kunsthandel als Verk\u00e4ufer, K\u00e4ufer oder Vermittler nach der ersten \u00dcbertragung des Urhebers beteiligt sind, schuldet dem Verk\u00e4ufer ein unver\u00e4u\u00dferliches Folgerecht, berechnet nach dem Wiederverkaufspreis, auf das auch im Voraus kein Verzicht verzichtet werden kann.<br\/>  2.7. Dieser Abschnitt bedeutet &#8222;Originalkunstwerk&#8220;, ein Werk der grafischen oder visuellen Kunst, wie Bilder, Collagen, Gem\u00e4lde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, Lithographien, Skulpturen, Tapisserien, Keramikarbeiten, Glaswaren und Fotografien, soweit es sich um eine Sch\u00f6pfung des K\u00fcnstlers selbst oder um eine als Originalkunstwerk klassifizierte Kopie handelt.<br\/>  2.8. Kopien von Kunstwerken, die unter diesen Abschnitt fallen und vom K\u00fcnstler selbst oder in limitierter Auflage vom K\u00fcnstler selbst oder in seinem Auftrag angefertigt wurden, gelten als Originalkunstwerke im Sinne dieses Abschnitts. Solche Kopien sind vom K\u00fcnstler in der Regel nummeriert, signiert oder anderweitig als authentisch gekennzeichnet.<br\/>  2.9. Das Folgerecht gilt jedoch nicht f\u00fcr einen Weiterverkauf, bei dem der Verk\u00e4ufer das Werk weniger als drei Jahre vor dem Weiterverkauf direkt vom K\u00fcnstler erhalten hat und der Weiterverkaufspreis nicht maximal 10.000 Euro betr\u00e4gt. Die Beweislast f\u00fcr die Erf\u00fcllung dieser Bedingungen liegt beim Verk\u00e4ufer.<br\/>  2.10. Durch die Nichtbeachtung des Urheberrechts kann sich der Inhaber des Kunstwerks sowohl zivil- als auch strafrechtlich verantworten.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Auftrag ist nur dann verbindlich, wenn er vom Autor ausdr\u00fccklich und schriftlich angenommen wird. Eine Stornierung der Bestellung ist bis zu 8 Tage nach Auftragserteilung m\u00f6glich. Geleistete Vorsch\u00fcsse werden in diesem Fall nicht zur\u00fcckerstattet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kunstwerke sind innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zu liefern. Kunstwerke bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung von Kapital, Kosten und Zinsen Eigentum des Urhebers. Das Risiko des Verlusts oder der Zerst\u00f6rung des verkauften Kunstwerks geht jedoch ab dem Zeitpunkt des Verkaufs in vollem Umfang zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/li>\n\n\n\n<li>Der K\u00e4ufer hat daf\u00fcr zu sorgen, dass die Kunstwerke vom Urheber in normaler Weise am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit geliefert und installiert werden k\u00f6nnen, einschlie\u00dflich der Gew\u00e4hrleistung der Zug\u00e4nglichkeit des Lieferorts. Wird dies nicht beachtet, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, alle Sch\u00e4den zu ersetzen, einschlie\u00dflich der Wartezeit, der Kosten f\u00fcr die Aufbewahrung und der Kosten f\u00fcr die Aufbewahrung des Objekts im Namen des Urhebers. <\/li>\n\n\n\n<li>Der K\u00e4ufer muss die gelieferten Kunstwerke sofort \u00fcberpr\u00fcfen. Etwaige M\u00e4ngel m\u00fcssen dem Autor so schnell wie m\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch 8 Kalendertage nach der Lieferung, per Einschreiben mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist haftet der Urheber nur noch f\u00fcr versteckte M\u00e4ngel, die das Kunstwerk f\u00fcr die vorgesehene Nutzung untauglich machen, und zwar in dem Umfang, in dem der Urheber die M\u00e4ngel kannte oder h\u00e4tte kennen m\u00fcssen. Der K\u00e4ufer muss dem Autor das Vorhandensein des verborgenen Mangels sp\u00e4testens innerhalb von 8 Kalendertagen nach der Entdeckung des verborgenen Mangels per Einschreiben mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels mitteilen. Beanstandungen wegen versteckter M\u00e4ngel setzen die Zahlungsverpflichtung des K\u00e4ufers nicht aus.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit Ausnahme dessen, was im vorigen Artikel beschrieben ist, haftet die Urheberin nicht f\u00fcr irgendeine Entsch\u00e4digung, die sich direkt oder indirekt aus den von ihr gelieferten oder verkauften Kunstwerken ergibt, es sei denn, es liegt grobes Verschulden oder Vorsatz vor. Die Haftung des Urhebers ist in jeder Hinsicht auf den Rechnungswert der gelieferten Kunstwerke beschr\u00e4nkt. Unter keinen Umst\u00e4nden kann der Autor f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den wie z.B. Einkommensverluste, Vertragsverluste, Kapitalkosten, Beschr\u00e4nkung der R\u00fcckgabe oder andere Verluste oder Folgesch\u00e4den jeglicher Art, sowohl gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer als auch gegen\u00fcber Dritten, haftbar gemacht werden. Der Verfasser tr\u00e4gt keinerlei Verantwortung f\u00fcr die Fehler der Beauftragten, auch nicht bei Vorsatz oder grobem Fehlverhalten. Im letzteren Fall sollte sich der K\u00e4ufer direkt an den Beauftragten wenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Nichtzahlung des gesamten oder eines Teils des Preises erh\u00f6ht sich der ausstehende Betrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um einen Jahreszins von 8 % und eine Pauschalentsch\u00e4digung von 10 %, mindestens jedoch um 40 EUR. Jede Nichtzahlung hat die Einforderbarkeit der ausstehenden Rechnungen zur Folge und gibt dem Verk\u00e4ufer das Recht, nach Inverzugsetzung entweder k\u00fcnftige Lieferungen auszusetzen oder den Vertrag zu k\u00fcndigen, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.<\/li>\n\n\n\n<li>Kommt der K\u00e4ufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Urheber nach einer Inverzugsetzung berechtigt, entweder seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten aufzul\u00f6sen, wenn der Inverzugsetzung nicht innerhalb von acht Arbeitstagen Folge geleistet wird oder diese nicht zweckdienlich ist; dies gilt unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle unsere Vertr\u00e4ge unterliegen dem belgischen Recht, einschlie\u00dflich der Gesetze vom 10. und 19. April 2014, mit denen das Buch XI &#8222;Geistiges Eigentum&#8220; in das Wirtschaftsgesetzbuch eingef\u00fcgt wurde, sowie der Einf\u00fcgung spezifischer Bestimmungen zu Buch XI in die B\u00fccher I, XV und XVII desselben Gesetzbuchs.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle Streitigkeiten und Kontroversen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der alleinigen Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte von Turnhout, Belgien.<\/li>\n\n\n\n<li>Sprache: Die urheberrechtlichen Bestimmungen werden ausschlie\u00dflich in niederl\u00e4ndischer Sprache ausgelegt und interpretiert. Alle Mitteilungen und der gesamte Schriftverkehr werden ausschlie\u00dflich in dieser Sprache abgefasst.<\/li>\n<\/ol>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Urheberrechtsbestimmungen zuletzt aktualisiert am 17. M\u00e4rz 2019<\/em><\/p>\n\n<div class=\"cmplz-terms-conditions\">[[cmplz-terms-conditions type=&#8220;terms-conditions&#8220;]]<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Copyright Urheberrechtsbestimmungen zuletzt aktualisiert am 17. 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